Freie 90 Tage Qualifikationszeitraum im Casino Schweiz
Entscheidend sind Startzeitpunkt, anrechenbare Aktivitäten sowie die getrennte Prüfung von Frist, Umsatz und Bonusgültigkeit.

Was ein 90-tägiger Qualifikationszeitraum beim Casino-Bonus bedeutet
Ein 90-tägiger Qualifikationszeitraum bezeichnet zunächst ein Zeitfenster, in dem die Voraussetzungen einer Promotion erfüllt werden sollen. Der Begriff beschreibt damit die Dauer der Teilnahmeberechtigung oder der bonusbezogenen Prüfung, nicht automatisch die Höhe des erforderlichen Spieleinsatzes. Für die Auslegung ist entscheidend, welcher Zeitpunkt als Beginn gilt, welche Aktivitäten innerhalb des Zeitraums zählen und welche Folgen ein Ablauf hat.
Beim Casino-Bonus stehen daher zwei unterschiedliche Ebenen nebeneinander. Einerseits gibt es die zeitliche Gültigkeit des Angebots. Andererseits gibt es die Umsatzbedingung, die an einen bestimmten Betrag und einen bestimmten Umsatzfaktor geknüpft ist. Ein langer Zeitraum ersetzt keine Umsatzbedingung. Umgekehrt sagt ein Umsatzfaktor allein noch nichts darüber aus, wie lange die Erfüllung erlaubt ist.
Zeitraum, Umsatzfrist und Bonusgültigkeit
Die Bezeichnungen werden in Werbetexten nicht immer einheitlich verwendet. Ein Qualifikationszeitraum kann sich auf die gesamte Promotion beziehen, während die Umsatzfrist nur für den tatsächlich gutgeschriebenen Bonus gilt. In den Bonusbedingungen muss deshalb erkennbar sein, ob die Frist mit der Einzahlung, der Bonusaktivierung, der Gutschrift des Bonus oder einem anderen Ereignis beginnt.
Diese Übersicht hilft dabei, Anbieter im Hinblick auf den freien 90-Tage-Qualifikationszeitraum in Schweizer Online-Casinos einzuordnen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der jeweils angegebenen ESBK-Konzession.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio verbunden. Diese Konzessionsangabe macht den Anbieter für die Einordnung auf dieser Themenseite relevant.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch verfügt laut den vorliegenden Angaben über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden. Damit ist der Anbieter durch eine konkret benannte Schweizer Casino-Konzession gekennzeichnet.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch wird einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern zugeordnet. Die genannte Konzession liefert den maßgeblichen Anhaltspunkt für seine Aufnahme in diese Übersicht.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch ist mit der ESBK-Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin angegeben. Die konkrete Konzessionsnummer und das zugehörige Casino sorgen für eine klar erkennbare regulatorische Einordnung.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch wird mit einer ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon geführt. Diese Angabe bildet die wesentliche Grundlage für die Einordnung des Anbieters.
Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch ist mit der ESBK-Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E des Casinò Locarno verbunden. Die ausdrücklich als Online-Konzession bezeichnete Bewilligung ist sein zentrales Merkmal in dieser Übersicht.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch wird einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos zugeordnet. Dadurch ist der Anbieter anhand einer konkret benannten Schweizer Konzessionsgrundlage einordenbar.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch ist laut den vorliegenden Informationen mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern verbunden. Die Konzessionsangabe ist das entscheidende Merkmal für seine Präsenz in der Liste.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch wird mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken angegeben. Damit weist der Anbieter eine klar benannte Verbindung zu einer Schweizer Casino-Konzession auf.
Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano verbunden. Diese konkrete Angabe ermöglicht eine sachliche Einordnung des Anbieters auf der Seite.
Eine Angabe wie „90 Tage gültig“ beantwortet nicht ohne Weiteres die Frage, ob innerhalb dieser Zeit auch der vollständige Umsatz erreicht werden muss. Möglich ist, dass die Promotion während dieses Zeitraums ausgewählt werden kann, die aktivierte Belohnung aber eine eigene, kürzere Frist besitzt. Ebenso kann ein Casino die Teilnahme an eine vorherige Einzahlung oder an die Verifizierung des Kontos knüpfen. Ohne den auslösenden Zeitpunkt bleibt die Angabe unvollständig.
Ein 90-tägiger Zeitraum ist deshalb als Kalenderfrist zu lesen, nicht als pauschale Aussage über die Fairness oder die Wirtschaftlichkeit des Bonus. Er beschreibt die Zeitspanne; die übrigen Bedingungen bestimmen, was innerhalb dieser Spanne geschehen muss.
Die eigentliche Umsatzbedingung
Die Umsatzbedingung legt fest, welcher qualifizierte Einsatz erforderlich ist. Der Umsatzfaktor kann sich nur auf den Bonusbetrag beziehen oder auf Einzahlung und Bonus zusammen. Diese Unterscheidung verändert den erforderlichen Betrag erheblich und gehört deshalb unmittelbar in die Prüfung der Bedingungen.
Ein feststehendes Rechenbeispiel verdeutlicht die Trennung: Ein Bonus von CHF 100 mit 35-fachem Umsatz erfordert einen Einsatz von CHF 3’500. Diese Zahl ergibt sich aus dem Bonusbetrag und dem Umsatzfaktor. Die Dauer des Zeitraums verändert die Rechenregel nicht. Sie bestimmt lediglich, bis wann der erforderliche Einsatz nach den anwendbaren Bonusbedingungen erreicht sein muss.
Die zeitliche Angabe und der Umsatzfaktor sind somit keine austauschbaren Beschreibungen:
- Der Qualifikationszeitraum beantwortet die Frage, wann eine Teilnahme oder Erfüllung möglich ist.
- Die Umsatzbedingung beantwortet die Frage, welcher qualifizierte Einsatz erforderlich ist.
- Die Spielgewichtung beantwortet die Frage, welche Einsätze auf diese Erfüllung angerechnet werden.
- Die Bonusbedingungen legen fest, wann der Zeitraum beginnt und endet.
Die konkrete Berechnung verschiedener Bonusarten gehört in eine gesonderte Betrachtung. Für die zeitliche Einordnung genügt die Feststellung, dass ein 90-tägiges Fenster den erforderlichen Umsatz nicht automatisch festlegt.
Welche Fristen bei Boni vorkommen
Ein einzelner Fachüberblick ordnet die Umsatzfristen je nach Bonus mit 7, 14 bis 21 oder 30 Tagen ein; Fristen von 60 Tagen und mehr werden darin als selten beschrieben. Diese Angaben sind keine verbindliche Marktregel und ersetzen nicht die Bedingungen des jeweiligen Angebots. Sie zeigen lediglich, dass ein 90-tägiger Zeitraum gegenüber vielen dort beschriebenen Umsatzfristen deutlich länger wäre.
Ein anderer fachbezogener Überblick bezeichnet eine Bonusgültigkeit von 7 bis 14 Tagen als fair und eine Frist von 24 Stunden als unangemessen kurz. Auch diese Einordnung ist als Bewertung einer Quelle zu verstehen, nicht als gesetzliche Vorgabe oder allgemein verbindlicher Schweizer Standard. Für die Beurteilung eines konkreten Angebots bleibt der Wortlaut der veröffentlichten Bonusbedingungen ausschlaggebend.
Die Unterschiede zwischen diesen Fristangaben machen eine genaue Begriffsprüfung notwendig. Eine Promotion kann einen längeren Zeitraum für die Teilnahme nennen und zugleich eine kürzere Frist für Freispiele oder den Umsatz vorsehen. Werden beide Angaben nicht getrennt dargestellt, entsteht leicht der falsche Eindruck, sämtliche Bestandteile seien gleich lange verfügbar.
Beginn der Frist
Der Beginn eines Qualifikationszeitraums ist ein zentraler Auslegungspunkt. In Betracht kommen insbesondere die Aktivierung des Bonus, die Einzahlung, die Gutschrift der Bonusmittel oder die erste qualifizierende Spielhandlung. Aus der bloßen Aussage „90 Tage“ lässt sich keiner dieser Zeitpunkte sicher ableiten.
Für eine nachvollziehbare Dokumentation sollten die Bedingungen daher mindestens folgende Punkte erkennen lassen:
- das Ereignis, mit dem die Frist startet;
- die Promotion, auf die sich die Frist bezieht;
- die Bestandteile, die innerhalb der Frist genutzt oder umgesetzt werden müssen;
- den Zeitpunkt, an dem die Frist endet;
- die Folgen eines nicht rechtzeitig erfüllten Umsatzes;
- die Behandlung einer noch vorhandenen Einzahlung.
Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen Aktivierung und bloßer Anzeige des Angebots. Ein Bonus, der im Konto sichtbar ist, muss nicht bereits aktiviert sein. Umgekehrt kann eine Aktivierung die Frist auslösen, auch wenn der Betrag noch nicht vollständig eingesetzt wurde. Eine eindeutige Zeitangabe verhindert, dass der Start nachträglich unterschiedlich interpretiert wird.
Was nach dem Ablauf geschieht
Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist werden Bonus und zugehörige Gewinne annulliert, während die Einzahlung bestehen bleibt. Diese Folge betrifft den bonusbezogenen Teil des Kontos und ist von einer vollständigen Kontoschließung zu unterscheiden. Die verbleibende Einzahlung wird dadurch nicht zum Bonusguthaben.
Die praktische Bedeutung hängt davon ab, welche Beträge zum Ablaufzeitpunkt noch getrennt geführt werden. Nicht erfüllte Umsatzbedingungen können dazu führen, dass der Bonus verfällt. Gewinne, die den Bonusbedingungen zugeordnet sind, können ebenfalls betroffen sein. Eine Einzahlung bleibt nach der vorgegebenen Regel bestehen; daraus folgt jedoch nicht, dass eine Auszahlung ohne weitere Voraussetzungen sofort möglich ist.
Eine Auszahlung ist erst nach erfolgreicher Identitätsverifizierung möglich. Die Frist für den Bonus und die Prüfung der Identität sind zwei verschiedene Prozesse.
Eine weitere Bedingung ist die Identitätsverifizierung. Eine Auszahlung ist erst nach erfolgter Identitätsverifizierung möglich. Die Frist zur Erfüllung des Bonus und die Prüfung der Identität sind daher voneinander zu unterscheiden. Ein 90-tägiger Qualifikationszeitraum verlängert nicht automatisch die Zeit für eine noch ausstehende Verifizierung und hebt die Verifizierungspflicht nicht auf.
Ein Zeitraum ohne Mindestumsatz
Bei einem Bonus ohne Umsatzbedingungen können Bonus und damit erzielte Gewinne ohne Mindestumsatz ausgezahlt werden. Diese Aussage stammt aus einem einzelnen fachbezogenen Überblick und ist nicht als allgemeine Eigenschaft jeder als umsatzfrei bezeichneten Promotion zu verstehen. Die Bezeichnung „Umsatzfrei“ muss mit den konkreten Bedingungen abgeglichen werden.
Ein Angebot kann trotz werblicher Darstellung als umsatzfrei an eine andere Einschränkung gebunden sein. Die Bedingungen müssen deshalb erkennen lassen, ob tatsächlich kein Mindestumsatz verlangt wird oder ob ein niedriger Umsatzfaktor gilt. Ebenso ist zu prüfen, ob die Gewinne aus dem Bonus einer maximalen Auszahlung unterliegen. Für Freispiele oder einen Bonus ohne Einzahlung können zusätzliche Vorgaben gelten.
Die zeitliche Dauer bleibt auch bei einem Bonus ohne Mindestumsatz relevant. Sie kann die Gültigkeit der Promotion, die Aktivierung der Belohnung oder die Nutzung bestimmter Freispiele betreffen. Umsatzfreiheit bedeutet daher nicht automatisch zeitliche Unbegrenztheit.
Abgrenzung zu Freispielen und anderen Bonusbestandteilen
Ein Qualifikationszeitraum kann mehrere Bonusbestandteile umfassen, die jeweils eigene Bedingungen haben. Freispiele werden häufig nur innerhalb einer kurzen Frist von 24 bis 72 Stunden genutzt. Diese Frist kann wesentlich kürzer sein als der Zeitraum, in dem eine übergeordnete Promotion verfügbar ist. Eine Angabe von 90 Tagen darf deshalb nicht ohne Prüfung auf Freispiele übertragen werden.
Bonus ohne Einzahlung
Bei Angeboten ohne Einzahlung können zusätzliche Bedingungen gelten, wie etwa eine maximale Auszahlungshöchstgrenze oder die Beschränkung auf neue Konten (nach Haushalt, Gerät oder IP-Adresse).
Auch Gewinne aus Freispielen können einer Umsatzbedingung unterliegen. Zusätzlich ist anzugeben, ob diese Gewinne begrenzt sind und welche maximale Auszahlung möglich ist. Bei einem Bonus ohne Einzahlung gelten häufig besondere Voraussetzungen: Solche Angebote sind nur für neue Konten bestimmt und können auf einen Haushalt, ein Gerät oder eine IP-Adresse beschränkt sein.
Mehrere Boni sind unter Umständen nicht kombinierbar. Eine aktive Promotion kann die Teilnahme an einer anderen Aktion ausschließen. Ein langer Qualifikationszeitraum kann daher praktisch dazu führen, dass eine weitere Promotion während der laufenden Aktion nicht genutzt werden darf. Ob dies der Fall ist, muss aus den jeweiligen Bedingungen hervorgehen.
Bedeutung für die zeitliche Einordnung
Die Bezeichnung „90-tägiger Qualifikationszeitraum“ ist nur dann aussagekräftig, wenn sie mit dem Beginn, dem Ende und dem Gegenstand der Frist verbunden wird. Ohne diese Angaben bleibt offen, ob sich die 90 Tage auf die Bonusaktivierung, die Umsatzpflicht, Freispiele oder die gesamte Promotion beziehen.
Für die sachliche Bewertung sind deshalb vier Fragen getrennt zu beantworten:
- Wann beginnt der Zeitraum?
- Welche konkrete Handlung muss bis zum Ablauf abgeschlossen sein?
- Nach welcher Umsatzbasis wird gerechnet?
- Welche Beträge verfallen bei Fristüberschreitung?
Erst die Antworten ergeben ein belastbares Bild der Promotion. Die Länge des Zeitfensters allein ist weder ein Beweis für einen vorteilhaften Bonus noch eine Aussage darüber, dass ein Umsatz ohne weitere Einschränkungen möglich ist.
Für Schweizer Online-Spielbankenspiele gilt zudem die gesetzliche Rahmenbedingung, dass sie nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden dürfen. Die Durchführung von Geldspielen ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Online-Spielerkonten dürfen nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden; für Casinospiele gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Diese Voraussetzungen stehen neben der Bonusfrist und werden durch einen 90-tägigen Zeitraum nicht verändert.
Ein solcher Zeitraum ist somit als organisatorische Frist innerhalb eines Bonusangebots zu verstehen. Er bestimmt den zeitlichen Rahmen einer möglichen Qualifikation, nicht die Umsatzformel, die Spielgewichtung, die Verifizierung oder die Rechtsstellung des Anbieters. Jede dieser Fragen muss anhand der jeweils veröffentlichten Bedingungen gesondert geklärt werden.
Freie 90 Tage im Schweizer Casino 2026: Bedingungen genau prüfen
Ein beworbener Zeitraum von 90 Tagen kann bei einem Schweizer Casino-Bonus unterschiedlich gemeint sein. Entscheidend ist deshalb nicht die Bezeichnung allein, sondern der genaue Wortlaut der Aktionsbedingungen. Ein Qualifikationszeitraum kann die Zeitspanne für die Teilnahme oder für mehrere Einzahlungen beschreiben, während der eigentliche Bonus weiterhin einer eigenen Umsatzfrist unterliegt. Ohne diese Unterscheidung bleibt unklar, wann ein Bonus aktiviert wird, welche Einzahlung berücksichtigt wird und wann nicht erfüllte Bedingungen verfallen.
Für den Schweizer Markt kommt eine rechtliche Voraussetzung hinzu: Online-Spielbankenspiele dürfen nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK, wird als zuständige Konzessionsbehörde für inländische Casinos genannt. Ein Online-Spielerkonto darf nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Für Casinospiele und Online-Spiele gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Was bei einem 90-Tage-Angebot zuerst feststehen muss
Vor einer Teilnahme müssen mindestens diese Punkte eindeutig aus dem Angebot oder den vollständigen Bedingungen hervorgehen:
- Beginn und Ende des Qualifikationszeitraums;
- Zeitpunkt der Bonusgutschrift;
- Berechnungsgrundlage des Umsatzes;
- zulässige Spiele und deren Anrechnungsgewichtung;
- Frist für die Erfüllung der Umsatzbedingungen;
- erforderliche Mindesteinzahlung;
- mögliche Höchstauszahlung aus Freispielen oder einem Bonus ohne Einzahlung;
- Voraussetzungen für die Identitätsprüfung und Auszahlung;
- Regeln für die Kombination mit anderen Aktionen.
Die Formulierung «90 Tage» beantwortet keine dieser Fragen vollständig. Sie kann sich auf eine Kampagne, mehrere Einzahlungen oder die Berechtigung zur Teilnahme beziehen. Ein längerer Qualifikationszeitraum bedeutet daher nicht automatisch, dass ein einzelner Bonus während derselben Zeit ohne weitere Einschränkung eingesetzt werden darf. Massgeblich sind die Bedingungen der konkreten Promotion.
Umsatzbasis: Bonus oder Bonus plus Einzahlung
Die Abkürzung des Umsatzfaktors muss zusammen mit seiner Basis gelesen werden. Bei 30x B wird nur der Bonusbetrag umgesetzt. Ein Bonus von CHF 100 mit 30x B führt damit zu einem erforderlichen Umsatz von CHF 3’000. Dieselbe Rechnung lässt sich auch als «Ein 100-CHF-Bonus mit 30x Umsatz entspricht CHF 3’000 Umsatz» ausdrücken.
Anders ist 30x B+D. In diesem Fall wird der Umsatz auf Bonus und Einzahlung berechnet. Bei einer Einzahlung von CHF 100 und einem Bonus von CHF 100 ergibt die Berechnung bei 30x B+D einen erforderlichen Umsatz von CHF 6’000. Diese konkrete Konstellation stammt aus einem einzelnen profilbezogenen Überblick und ist nicht als allgemeine Marktregel zu verstehen.
Wichtige Bedingung
Ein Online-Spielerkonto darf nur von volljährigen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden.
Auch die Schreibweise «35x Umsatz» genügt allein nicht. Ein 100-CHF-Bonus mit 35-fachem Umsatz erfordert einen Einsatz von CHF 3’500, wenn der Faktor auf den Bonusbetrag angewendet wird. Wird dagegen die Summe aus Einzahlung und Bonus als Grundlage genannt, fällt die Berechnung anders aus. Die Teilnahmebedingungen müssen daher ausdrücklich erklären, ob «B», «B+D» oder eine andere Berechnungsbasis gilt.
Spieleinschränkungen und Anrechnung
Die Umsatzpflicht hängt nicht nur vom Betrag, sondern auch vom gewählten Spiel ab. Standard-Slots werden mit 100 % zum Umsatz gezählt. Blackjack und Baccarat sollen während der Bonusphase vermieden werden. Eine solche Vorgabe ist besonders relevant, wenn der Zeitraum lang erscheint: Ein grosser zeitlicher Spielraum nützt wenig, wenn bestimmte Spiele ausgeschlossen sind oder nur teilweise angerechnet werden.
Für Spielautomaten, Tischspiele und Live-Dealer-Spiele können unterschiedliche Gewichtungen gelten. In den vorliegenden Angaben werden Slots häufig mit 100 % gewichtet, während Tischspiele und Live-Dealer-Spiele häufig nur mit 10–20 % oder gar nicht zählen. Diese Werte beschreiben keine verbindliche Regel für jede Promotion. Sie zeigen vielmehr, weshalb die Anrechnung für jedes einzelne Spiel in den Bedingungen geprüft werden muss.
Eine Aktion kann zudem bestimmte Varianten eines Spiels ausschliessen. Der Name einer Kategorie wie «Tischspiele» reicht daher nicht aus, um die Umsatzwirkung sicher zu bestimmen. Entscheidend ist, ob das konkrete Spiel vollständig, teilweise oder überhaupt nicht berücksichtigt wird. Bei Bonusguthaben sollte ausserdem klar sein, ob Einsätze auf ausgeschlossenen Spielen die Bonusbedingungen verletzen oder lediglich nicht zum erforderlichen Umsatz beitragen.
Übersicht zu Boni und Aktionen im Schweizer Online-Casino, darunter Einzahlungsboni, Freispiele, Cashback und Willkommensangebote.
Freispiele und Bonus ohne Einzahlung
Freispiele sind nicht automatisch frei von weiteren Bedingungen. No-Wager-Freispiele sind häufig auf bestimmte Spielautomaten beschränkt. Auch die meisten Angebote ohne Einzahlung gelten für Spielautomaten. Die Spielauswahl muss deshalb vor der Aktivierung feststehen, insbesondere wenn ein Angebot einen längeren Qualifikationszeitraum mit Freispielelementen verbindet.
Ein Bonus ohne Einzahlung kann ebenfalls an Umsatzbedingungen und eine Auszahlungshöchstgrenze gebunden sein. Als einzelnes Beispiel wird ein Bonus von CHF 10 mit 40-fachem Umsatz und einem Maximalgewinn von CHF 100 genannt. Diese Angaben stammen aus einer einzelnen profilbezogenen Darstellung und bilden keine allgemeine Vorgabe für Schweizer Casinos. Sie verdeutlichen jedoch, dass die Bezeichnung «ohne Einzahlung» nicht mit «ohne Bedingungen» gleichzusetzen ist.
Für Freispiele oder Gewinne daraus müssen die Bedingungen gesondert geprüft werden. Eine Promotion kann den Bonusbetrag nach einem Faktor berechnen, Gewinne aus Freispielen aber einer eigenen Regel unterstellen. Ebenso kann ein Bonus ohne Einzahlung einen Höchstbetrag für die Auszahlung enthalten. Fehlt eine klare Aussage zur Berechnungsgrundlage oder zur maximalen Auszahlung, ist der wirtschaftliche Wert des Angebots nicht zuverlässig bestimmbar.
Gültigkeitsfristen innerhalb des Aktionszeitraums
Ein 90-tägiger Qualifikationszeitraum kann neben einer kürzeren Umsatzfrist bestehen. Die Umsatzfrist beträgt je nach Bonus typischerweise 7, 14 bis 21 oder 30 Tage; 60 Tage und mehr sind selten. Diese Angaben stammen aus einem einzelnen fachbezogenen Überblick und stellen keine zwingende Regel für jede Aktion dar. Für die konkrete Promotion ist allein die veröffentlichte Frist verbindlich.
Umsatzfrist
Die Umsatzfrist ist unabhängig vom Qualifikationszeitraum und muss zwingend innerhalb der in den Bedingungen genannten Tage erfüllt werden.
Als faire Gültigkeitsdauer eines Bonus werden in einer einzelnen fachbezogenen Bewertung 7 bis 14 Tage bezeichnet; 24 Stunden gelten dort als unangemessen kurz. Auch diese Einschätzung ersetzt nicht die Bedingungen des jeweiligen Casinos. Sie zeigt aber, weshalb der Beginn der Frist dokumentiert werden sollte: Die Frist kann mit der Einzahlung, der Bonusgutschrift oder der Aktivierung der Promotion beginnen.
Freispiele können zusätzlich nur innerhalb einer kurzen Frist von 24 bis 72 Stunden genutzt werden. Ein 90-Tage-Fenster beseitigt eine solche Sonderfrist nicht. Werden Freispiele nicht rechtzeitig eingesetzt, können sie verfallen, obwohl die übergeordnete Aktion noch läuft. In den Bedingungen müssen daher sowohl die Dauer der Kampagne als auch jede gesonderte Frist für Bonus, Freispiele und daraus entstehende Gewinne getrennt angegeben werden.
Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist werden Bonus und zugehörige Gewinne annulliert, während die Einzahlung bestehen bleibt. Diese Folge ist von einer Auszahlung zu unterscheiden: Nicht der eingezahlte Betrag verschwindet allein deshalb, weil der Bonus verfällt. Für die Auszahlung muss jedoch die Identitätsverifizierung abgeschlossen sein.
Verifizierung und Auszahlung
Eine Auszahlung ist erst nach erfolgter Identitätsverifizierung möglich. Diese Voraussetzung gehört deshalb in die Prüfung vor der Bonusannahme und nicht erst an das Ende des Spiels. Ein langer Qualifikationszeitraum ändert nichts daran, dass die Identität des Kontoinhabers festgestellt werden muss.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Seit dem 1. Januar 2019 sind alle Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die Durchführung jeglicher Art von Geldspielen ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Nur Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Spielbank können eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Die ESBK prüft den Antrag eines Casinos; bei erfüllten Kriterien wird die Lizenz ausgestellt.
Ein lizenziertes Online-Glücksspielportal weist seine Lizenznummer normalerweise im Fussbereich der Website aus. Autorisierte Casino-Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK geführt. Schweizer Online-Casinos müssen eine .ch-Domain besitzen. Diese Merkmale betreffen die rechtliche Einordnung des Angebots; sie ersetzen nicht die Prüfung der Bonusbedingungen.
Anbieterangaben nicht mit allgemeiner Marktregel verwechseln
Einzelne Anbieterbeispiele können zeigen, wie unterschiedlich Promotions ausgestaltet sind, erlauben aber keine Aussage über den gesamten Schweizer Markt. In einem einzelnen profilbezogenen Überblick wird für PASINO.ch ein Willkommensbonus von bis zu CHF 500 plus 350 Freispiele genannt. Diese Angabe ist eine anbieterbezogene Werbeaussage beziehungsweise eine Darstellung aus einem einzelnen Überblick und muss zeitbezogen in den offiziellen Bedingungen geprüft werden.
Anbieterprüfung
Autorisierte Casino-Betreiber werden in einer öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) geführt.
Für die Bewertung eines Angebots sind deshalb nicht allein Bonusbetrag oder Anzahl der Freispiele ausschlaggebend. Ebenso wichtig sind Umsatzbasis, zugelassene Spiele, Gültigkeitsfristen, mögliche Höchstauszahlungen und die Verifizierung. Ein hoher nomineller Bonus kann bei einer anderen Berechnungsbasis oder eingeschränkter Spielanrechnung eine deutlich andere Bedeutung haben als die Überschrift vermuten lässt.
Prüfschema für die Teilnahme
Eine sachliche Prüfung eines angeblich freien 90-Tage-Zeitraums lässt sich auf wenige Fragen konzentrieren:
- Bezeichnet die Angabe 90 Tage die Qualifikation, die Umsatzfrist oder die gesamte Promotion?
- Wird der Umsatz auf den Bonusbetrag oder auf Einzahlung plus Bonus berechnet?
- Welche Spiele zählen vollständig, teilweise oder gar nicht?
- Gibt es eine gesonderte Frist für Freispiele?
- Sind Gewinne aus Freispielen oder einem Bonus ohne Einzahlung begrenzt?
- Welche Folgen hat der Ablauf der Frist für Bonus, Gewinne und Einzahlung?
- Ist eine Identitätsverifizierung vor der Auszahlung erforderlich?
- Ist die Teilnahme mit einer bereits aktiven Promotion vereinbar?
- Wird die Aktion nur neuen Konten angeboten und auf Haushalt, Gerät oder IP-Adresse beschränkt?
- Gehört der Anbieter zu den autorisierten Betreibern in der amtlichen Aufstellung der ESBK?
Mehrere Boni sind unter Umständen nicht kombinierbar. Eine aktive Promotion kann die Teilnahme an einer anderen Aktion ausschliessen. Bonusangebote ohne Einzahlung gelten nur für neue Konten und sind oft auf einen Haushalt, ein Gerät oder eine IP-Adresse beschränkt. Auch ein als umsatzfrei bezeichneter Bonus kann an einen niedrigen Umsatz gebunden sein. Die Bezeichnung allein ist daher kein ausreichender Nachweis für eine Auszahlung ohne Mindestumsatz.
Schliesslich müssen die Bedingungen den maximal zulässigen Einsatz nennen. Ein einzelner Einsatz über CHF 5 kann den gesamten Bonus und die daraus resultierenden Gewinne annullieren. Diese Regel kann unabhängig davon gelten, wie viel vom erforderlichen Umsatz bereits erfüllt wurde. Der Zeitraum von 90 Tagen ist somit nur dann sinnvoll einordenbar, wenn Berechnungsbasis, Spielgewichtung, Sonderfristen, Einsatzgrenzen und rechtliche Zulässigkeit gemeinsam betrachtet werden.
Umsatz und Bonusspiele im 90-Tage-Zeitraum richtig berechnen
Die Berechnung eines Bonusumsatzes beginnt nicht mit der Spielauswahl, sondern mit der Umsatzbasis. Entscheidend ist, ob der Multiplikator nur auf den Bonusbetrag, auf Einzahlung und Bonus zusammen oder auf Gewinne aus Freispielen angewendet wird. Ein 90-Tage-Qualifikationszeitraum beschreibt dabei lediglich den verfügbaren Zeitraum für die betreffende Aktion. Er verändert weder die Rechenformel noch den Betrag, der tatsächlich umgesetzt werden muss.
Die drei grundlegenden Rechenmodelle
Bei einer Umsatzbedingung wird zunächst der Betrag bestimmt, auf den der Multiplikator angewendet wird. Danach folgt die Multiplikation mit dem angegebenen Faktor. Die Formeln lassen sich so darstellen:
- Nur Bonusbetrag: Bonus × Umsatzfaktor
- Einzahlung plus Bonus: (Einzahlung + Bonus) × Umsatzfaktor
- Gewinne aus Freispielen: Gewinn aus Freispielen × Umsatzfaktor
Diese Modelle dürfen nicht miteinander vermischt werden. Ein Angebot mit 30-fachem Umsatz auf den Bonus verlangt daher einen anderen qualifizierten Einsatz als ein Angebot mit 30-fachem Umsatz auf Einzahlung und Bonus. Ebenso ist der Nennwert von Freispielen nicht automatisch identisch mit dem Betrag, der später als umsatzpflichtiger Gewinn gilt.
Ein klar belegtes Rechenbeispiel betrifft einen Bonus von CHF 100 mit 30-fachem Umsatz. Wird ausschließlich der Bonusbetrag als Grundlage verwendet, ergibt sich:
CHF 100 × 30 = CHF 3’000
Der qualifizierte Einsatz beträgt in diesem Fall CHF 3’000. Die Bezeichnung „30x“ allein reicht jedoch nicht aus, um die Berechnung vollständig zu verstehen. Erst die Angabe, worauf sich der Faktor bezieht, macht das Angebot rechnerisch eindeutig.
Ein weiteres Beispiel aus einem profilbezogenen Bonusüberblick beschreibt einen Bonus von CHF 50 mit 5-fachem Umsatz. Die Rechnung lautet:
CHF 50 × 5 = CHF 250
Der dort angegebene Gesamtumsatz beträgt CHF 250. Dieses Beispiel zeigt, dass ein niedriger Multiplikator nicht isoliert bewertet werden kann. Maßgeblich sind stets sowohl der Faktor als auch die Umsatzbasis.
Bonusbetrag oder Einzahlung plus Bonus
Ein Einzahlungsbonus kann auf unterschiedliche Weise formuliert sein. Wird ein Bonus von CHF 100 bei einer Einzahlung von CHF 100 mit 25-fachem Umsatz ausschließlich auf den Bonusbetrag angeboten, lautet die Berechnung nach einem profilbezogenen Bonusüberblick:
CHF 100 × 25 = CHF 2’500
Der erforderliche Gesamtumsatz beträgt in diesem Beispiel CHF 2’500. Die Einzahlung von CHF 100 wird nicht zusätzlich in die Umsatzbasis aufgenommen, weil die genannte Bedingung ausdrücklich auf den Bonusbetrag bezogen ist.
Umsatzberechnung Modell B+D
Addieren Sie den Bonusbetrag und die Einzahlung (z. B. CHF 100 Bonus + CHF 100 Einzahlung = CHF 200).
Multiplizieren Sie die Basis mit dem Umsatzfaktor (z. B. CHF 200 × 30 = CHF 6’000).
Der erforderliche Gesamtumsatz beträgt in diesem Beispiel CHF 6’000.
Davon zu unterscheiden ist ein Modell, bei dem der Multiplikator auf Einzahlung und Bonus angewendet wird. Für eine Einzahlung von CHF 100, einen Bonus von CHF 100 und einen Faktor von 30x nennt ein profilbezogener Bonusüberblick folgende Berechnung:
(CHF 100 + CHF 100) × 30 = CHF 6’000
Die Quelle behandelt diesen Betrag als erforderlichen Umsatz. Daraus folgt keine allgemeine Marktregel. Das Beispiel verdeutlicht vielmehr, weshalb die Formulierung „auf Bonus“ oder „auf Einzahlung plus Bonus“ vor jeder Berechnung eindeutig gelesen werden muss.
Die Differenz zwischen beiden Modellen ist erheblich. Bei gleichem Einzahlungs- und Bonusbetrag führt die Einbeziehung der Einzahlung zu einer größeren Umsatzbasis. Eine Darstellung, die nur den Multiplikator nennt, lässt deshalb eine zentrale Information offen.
Freispiele: Nennwert und Gewinn getrennt erfassen
Freispiele erfordern eine gesonderte Prüfung, weil mindestens zwei Beträge auseinanderzuhalten sind:
- der nominelle Wert der Freispiele;
- der daraus entstandene Gewinn, auf den eine Umsatzbedingung angewendet werden kann.
Ein profilbezogener Bonusüberblick führt ein Beispiel mit 50 Freispielen zu CHF 0.20 pro Drehung an. Der Nennwert beträgt:
50 × CHF 0.20 = CHF 10
Entstehen daraus Gewinne von CHF 12 und gilt ein 30-facher Umsatz, wird dort folgende Rechnung verwendet:
CHF 12 × 30 = CHF 360
Der Umsatzbedarf beträgt in diesem Beispiel CHF 360. Nicht der nominelle Wert von CHF 10, sondern der angegebene Gewinn von CHF 12 bildet die Rechengrundlage. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn Freispiele als Bestandteil eines Willkommensbonus oder einer anderen Promotion erscheinen.
Ein weiteres, deutlich umfangreicheres Rechenbeispiel wird in einem profilbezogenen Bonusüberblick mit einem Bonus von CHF 500, Freispielen im Wert von CHF 5 und einem 35-fachen Bonusumsatz beschrieben. Der dort berechnete Gesamtumsatz beträgt CHF 17’675. Diese Zahl ist als Ergebnis jenes konkreten Berechnungsmodells einzuordnen, nicht als allgemeine Vorgabe für Bonusangebote. Ohne die vollständige Regel, wie Bonus und Freispiele miteinander verbunden werden, lässt sich der Betrag nicht auf andere Aktionen übertragen.
Bei Freispielen ist außerdem zu klären, ob der Gewinn selbst umsatzpflichtig ist, ob der Nennwert in die Bonusbasis einfließt oder ob die Freispiele einer eigenen Bedingung unterliegen. Die Bezeichnung „Freispiele“ beantwortet keine dieser Fragen automatisch.
Unterschiedliche Anbieterangaben nicht vereinheitlichen
Anbieter verwenden nicht immer dieselbe Umsatzlogik. In einem profilbezogenen Bonusüberblick wird für Betninja eine 30-fache Umsatzbedingung auf den Einzahlungsbonus und auf die Gewinne aus Freispielen angegeben. Für Betrepublic nennt dieselbe Art von Quelle einen Faktor von 35x auf Einzahlung plus Bonus sowie 40x auf Gewinne aus Freispielen. Für Roby Casino werden 35x auf Bonus plus Einzahlung und 40x auf Gewinne aus Freispielen beschrieben.
Diese Angaben dürfen nicht zu einer einheitlichen Formel für alle Anbieter zusammengezogen werden. Sie betreffen jeweils die dort dargestellten Angebote und können von der konkreten Promotion abhängen. Besonders bei Freispielen ist zu prüfen, ob derselbe Faktor wie beim Einzahlungsbonus gilt oder ob ein eigener Multiplikator vorgesehen ist.
Auch die Darstellung von CoinCasino wird in einem profilbezogenen Bonusüberblick mit ak tionsabhängigen Bedingungen beschrieben, darunter bis zu 50 Freispiele und Umsatzbedingungen bis zu 60x. Die Angabe „bis zu“ bezeichnet dort eine mögliche Obergrenze verschiedener Aktionen, aber keine feste Rechenregel für jedes Angebot. Für die Berechnung wäre die konkrete Aktion mit ihrer jeweiligen Umsatzbasis erforderlich.
Für Vegasnow wird in einem profilbezogenen Bonusüberblick ein Bonuspaket über vier Einzahlungen mit bis zu $8.000, 500 Freispielen und einem Umsatzfaktor von 40x genannt. Die Währung weicht von den Schweizer-Franken-Beispielen ab. Eine Übertragung auf Schweizer Angebote wäre daher bereits aus diesem Grund nicht sachgerecht. Zusätzlich müsste geklärt werden, ob der Faktor auf einzelne Boni, die Einzahlungen, die gesamte Paketleistung oder Gewinne aus Freispielen angewendet wird.
Spielgewichtung
Nicht alle Spiele zählen gleich zum Umsatz. Während Slots oft mit 100 % angerechnet werden, können Tischspiele oder Live-Dealer-Spiele nur mit 10–20 % oder gar nicht zählen.
Spielgewichtung in die Rechnung einbeziehen
Der nominale Umsatz allein zeigt noch nicht, wie viele Einsätze tatsächlich erforderlich sind. Entscheidend ist auch die Spielgewichtung. Werden Einsätze an einem bestimmten Spiel nur teilweise angerechnet, muss der tatsächlich eingezahlte Einsatz höher sein als der rechnerisch qualifizierte Umsatz.
Für Standard-Slots wird in den vorliegenden Angaben eine Anrechnung von 100 % genannt. Ein Einsatz von CHF 1 an einem solchen Spielautomaten zählt damit vollständig zum qualifizierten Umsatz. Bei Tischspielen und Live-Dealer-Spielen werden dagegen häufig nur 10–20 % oder gar keine Anrechnung genannt. Diese Angaben stammen aus einer allgemeinen Zusammenstellung und ersetzen nicht die konkrete Regelung einer Promotion.
Die praktische Wirkung lässt sich ohne zusätzliche Zahlen anhand der Struktur erklären: Zählt ein Spiel mit 100 %, entspricht der angerechnete Umsatz dem Einsatz. Bei einer geringeren Gewichtung wird nur ein Teil des Einsatzes berücksichtigt. Ein Spiel mit vollständiger Anrechnung kann daher für die Erfüllung einer Umsatzbedingung rechnerisch effizienter sein als ein Spiel mit reduzierter Gewichtung. Effizient bedeutet dabei nicht risikofrei und sagt nichts über einen möglichen Gewinn aus.
Blackjack und Baccarat sollen während der Bonusphase nach den vorliegenden Angaben vermieden werden. Der Grund liegt in ihrer möglichen eingeschränkten oder fehlenden Anrechnung. Für die Rechnung muss deshalb nicht nur die Spielart, sondern gegebenenfalls auch die konkrete Variante berücksichtigt werden. Ein Tischspiel kann anders behandelt werden als ein Automat, und ein Live-Dealer-Spiel kann eigenen Bedingungen unterliegen.
Auswahl von Spielautomaten
Die Quelle empfiehlt Spielautomaten mit einem RTP von mindestens 96,5 % und mittlerer Volatilität. Der RTP beschreibt die langfristige theoretische Auszahlungsquote eines Spiels; er stellt keine Zusage für eine einzelne Spielsession dar. Die Volatilität beschreibt die Schwankungsintensität der Ergebnisse. Eine mittlere Volatilität wird in der genannten Empfehlung als Auswahlkriterium neben dem RTP genannt.
Unter den bekannten Produkten befinden sich:
- Book of Ra
- Gonzo’s Quest
- Super Cherry 5000
- Starburst
Für diese Spiele liegen in den vorgegebenen Angaben keine individuellen RTP-Werte und keine jeweils zugeordneten Volatilitätswerte vor. Daher kann aus der Namensnennung nicht abgeleitet werden, dass ein bestimmter Automat die genannte Empfehlung erfüllt. Die Prüfung muss sich auf die konkrete Spielinformation und die Bonusbedingungen des jeweiligen Angebots stützen.
Ein hoher RTP beseitigt weder die Umsatzpflicht noch die Möglichkeit von Verlusten. Er ist ein statistischer Kennwert über lange Spielstrecken und keine Berechnung des unmittelbar verbleibenden Bonusumsatzes. Für die Erfüllung einer Promotion bleibt die Gewichtung des Spiels maßgeblich.
Cashback als anderes Berechnungsmodell
Cashback ist nicht ohne Weiteres mit einem klassischen Einzahlungsbonus gleichzusetzen. Ein profilbezogener Bonusüberblick beschreibt ein mögliches wöchentliches Cashback von 10 % auf Nettoverluste bis zu einem definierten Limit. Dort wird zugleich angegeben, dass solche Angebote häufig ohne oder mit niedriger Umsatzpflicht verbunden sind.
Die Rechenbasis sind in diesem Modell nicht Bonus und Einzahlung, sondern die Nettoverluste. Deshalb wäre die Formel eines Einzahlungsbonus hier sachlich falsch. Zunächst müsste feststehen, wie der Anbieter den Nettoverlust definiert, welches Limit gilt und ob anschließend überhaupt eine Umsatzbedingung besteht. Ohne diese Angaben lässt sich der auszuzahlende Betrag nicht belastbar bestimmen.
Cashback kann somit rechnerisch einfacher erscheinen, bleibt aber von der konkreten Angebotsregel abhängig. Die Bezeichnung allein sagt nicht, ob eine Auszahlung unmittelbar möglich ist oder ob eine zusätzliche Bedingung erfüllt werden muss.
Rechenkontrolle vor dem Spielbeginn
Für eine nachvollziehbare Berechnung genügt eine kurze Prüfreihenfolge:
- Bonusbetrag und Einzahlung getrennt notieren;
- feststellen, ob der Faktor nur den Bonus oder Bonus plus Einzahlung betrifft;
- prüfen, ob Gewinne aus Freispielen eine eigene Umsatzbedingung haben;
- Nennwert der Freispiele nicht mit dem daraus entstandenen Gewinn verwechseln;
- Gewichtung der vorgesehenen Spiele feststellen;
- ausgeschlossene Spiele aus der Kalkulation entfernen;
- die Währung der Werbeangabe beachten;
- das Ergebnis mit der konkreten Bonusbeschreibung abgleichen.
Ein Bonusangebot ist rechnerisch erst dann transparent, wenn sowohl die Formel als auch die Anrechnung der einzelnen Spiele feststehen. Der Zeitraum von 90 Tagen kann ausreichend Raum für die Erfüllung einer Qualifikation bieten, ersetzt jedoch keine dieser Angaben. Die mathematische Prüfung bleibt daher an die konkrete Promotion, ihre Umsatzbasis und ihre Spielgewichtung gebunden.
Was bedeutet „ohne Umsatzbedingungen“ eigentlich genau?
Das bedeutet, dass der Bonus und die daraus erzielten Gewinne ohne vorgeschriebenen Mindestumsatz ausgezahlt werden können. No-Wager-Freispiele gelten jedoch häufig nur für bestimmte Spielautomaten.
Was sind Umsatzbedingungen (Wagering) und Spielgewichtungen?
Umsatzbedingungen legen fest, wie viel mit einem Bonus oder mit Einzahlung und Bonus umgesetzt werden muss. Die Spielgewichtung bestimmt, welcher Anteil eines Einsatzes zählt: Slots werden häufig mit 100 % angerechnet, Tisch- und Live-Dealer-Spiele oft nur mit 10–20 % oder gar nicht.
Wer ist für die Lizenzierung von Online Casinos in der Schweiz verantwortlich?
Für die Konzessionierung inländischer Schweizer Casinos ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuständig.
Wie hoch sind die Umsatzbedingungen (Playthrough) bei einem No-Deposit-Bonus in der Schweiz?
Ein Beispiel sieht einen No-Deposit-Bonus von 10 CHF mit 40-fachem Umsatz und einem Maximalgewinn von 100 CHF vor.
Welche Bedingungen gelten für den Willkommensbonus?
Das hängt vom jeweiligen Angebot ab: Möglich sind etwa Umsatzbedingungen auf den Bonusbetrag oder auf Einzahlung plus Bonus sowie eigene Vorgaben für Freispiele. Beispiele nennen 25-fachen Umsatz auf 100 CHF Bonus oder 35-fachen Umsatz auf Einzahlung plus Bonus.
